Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1. September 2017

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie über alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Villa Contessa (Villa Contessa GbR, Marina & Oliver Runge, Seestr. 18, 15526 Bad Saarow / im Folgenden auch abkürzend „Villa Contessa“ oder „Hotel“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Villa Contessa, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich und mit schriftlicher Zustimmung der Villa Contessa vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, - haftung und –verjährung

  1. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn entweder a) die schriftliche Reservierungsbestätigung der Villa Contessa vom Kunden unterschrieben und die vom Kunden unterschriebene Reservierungsbestätigung der Villa Contessa zugegangen ist oder b) der Kunde seine Online-Reservierung durch Hinterlegung / Angabe der gültigen Daten seiner validen Kreditkarte garantiert oder c) - sofern diese Option vom Hotel schriftlich angeboten wird - die schriftliche Reservierungsbestätigung der Villa Contessa vom Kunden per E-Mail (ohne Unterschrift) zurückbestätigt wird und diese Rückbestätigung der Villa Contessa zugegangen ist.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  4. Die Villa Contessa haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Zudem gilt sie nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Villa Contessa ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Villa Contessa an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die Villa Contessa berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
  4. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Übernachtungspreises bzw. Übernachtungs-Arrangement und ist vom Gast zusätzlich zu zahlen. Eventuelle Ermäßigungen sind zu erfragen.
  5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  6. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, während seines Aufenthaltes in der Villa Contessa verbindlich gebuchte Leistungen nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
  7. Soweit nicht anders durch die Villa Contessa schriftlich vermerkt, sind Rechnungen des Hotels bei Abreise vom Kunden sofort und ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, bei einem Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer bzw. in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
  9. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Villa Contessa eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
  10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Für Stornierungen / Abbestellungen von vertraglich vereinbarten Leistungen (gemäß Klausel II, Nummer 1) gelten die mit der Reservierungsbestätigung der Villa Contessa vereinbarten Stornierungsbedingungen. Diese Stornierungsbedingungen sind für den Kunden / Gast bereits vor der verbindlichen Buchung / Reservierung ersichtlich (während des Buchungsprozesses).
  2. Eine Stornierung / Abbestellung ist dem Hotel in Textform zuzustellen.
  3. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  4. Sofern zwischen der Villa Contessa und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 3 Satz 3 vorliegt.
  5. Soll die verbindliche Reservierung des Kunden mit einem Gutschein verrechnet / bezahlt werden, gelten die auf der Buchungsbestätigung festgehaltenen Stornierungsbedingungen adäquat für den Wert des Gutscheines, d.h. gemäß der angegebenen Staffelung verliert der Gutschein an Wert. Daraus bestimmt sich der verbliebene Gutscheinwert (wird in vollen Euro angegeben). Der Restwert des Gutscheines kann für beliebige Leistungen der Villa Contessa innerhalb des auf dem Gutschein vermerkten Gültigkeitszeitraumes eingelöst / verrechnet werden. Gutscheine mit fixem Buchungsdatum verfallen bei Nichtanreise vollends.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Ferner ist die Villa Contessa berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich mache; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist •  ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel garantiert dem Kunden stets ein Zimmer in der vom Kunden gebuchten Zimmerkategorie. Bestimmte Zimmer (zum Beispiel das Zimmer Nr. 2) können erst bei Buchungen ab 7 Übernachtungen garantiert werden, sofern das gewünschte Zimmer in der vom Kunden gebuchten Zimmerkategorie ist. Für die Reservierung ganz bestimmter Zimmer ist eine schriftliche Bestätigung der Villa Contessa notwendig.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei Anreisen nach 18:00 Uhr wird der Gast gebeten, das Hotel im Voraus zu informieren, da sich das Hotel sonst vorbehält, dass Zimmer anderweitig zu vergeben.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen kostenpflichtigen "Late Check-out" (Spätabreise) zu buchen (bedarf der Zustimmung des Hotels). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. Haftung

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gemäß § 702 BGB jedoch nur bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 800 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  4. Weckaufträge, Auskünfte, Post- und Warensendungen werden von der Villa Contessa mit größter Sorgfalt ausgeführt, erfolgen jedoch unverbindlich. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Für Leistungen, die von Partnerunternehmen der Villa Contessa erbracht werden, übernimmt das Hotel generell keine Haftung.
  6. Der Gast haftet gegenüber der Villa Contessa für alle Schäden und Mängel die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden, sowohl im Hotel als auch in dessen Außenanlagen, in vollem Umfang. Der Gast haftet auch für die durch diese Schäden entstehende eventuelle Nichtvermietbarkeit von Hotelzimmern.
  7. Der Gast haftet ferner für den Verlust von Hoteleigentum in dessen bereitgestellten Zimmer.
  8. Das Hotel ist berechtigt, den Schaden im Wege einer Pauschalen Schadensforderung geltend zu machen, oder aber den einzelnen Schaden geschätzt zu berechnen und den Betrag sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigung.
  9. Der Gast ist nicht dazu berechtigt, Zahlungen erst dann zu leisten, wenn er den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, da das Hotel berechtigt ist, den Schadensbetrag sofort fällig zu stellen.

VIII. Mitgebrachte Speisen und Getränke

  1. In sämtlichen öffentlichen Räumen der Villa Contessa (hierzu zählen z.B. Restaurant, Café, Wellness-Bereich und Lobby) ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.

IX. Externe Dienstleister

  1. Externen Dienstleitern oder sonstigen Dritten ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung des Hotels Villa Contessa ihren gewerblichen Leistungen im Hotel Villa Contessa oder auf dem Betriebsgelände des Hotels nachzugehen.

X. Sonstiges

  1. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste sind Haustiere im gesamten Gebäude unserer Villa Contessa nicht gestattet.
  2. Sämtliche Räumlichkeiten der Villa Contessa (inklusive der Hotelzimmer) sind Nichtraucher-Bereich. Raucher haben jedoch die Möglichkeit auf dem Balkon ihres Zimmers, auf der Seeterrasse ihres Zimmer oder in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Außenbereich der Villa Contessa zu rauchen.
  3. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch die Villa Contessa ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
  4. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  5. Die Villa Contessa (Villa Contessa GbR) nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme haben schriftlich zur erfolgen und bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung der Villa Contessa. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Villa Contessa.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Villa Contessa. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.